Elternbeiträge und staatlicher Zuschuss
Die Elternbeiträge werden abzüglich des staatlichen Zuschusses von 100 € berechnet. Dieser Zuschuss gilt für die Zeit, wenn das Kind 3 Jahre alt wird, bis es in die Schule kommt.
Im Beitrag sind 6 € für Spielgeld und 3 € für Teegeld enthalten.